Ausbildung Heilerziehungspfleger *in

Die Alsterdorfer Fachschule blickt auf eine über 45-jährige Geschichte zurück. Sie bietet den über 300 Studierenden einen staatlich anerkannten Abschluss zum*zur Heilerziehungspfleger*in.
Aufgrund der überschaubaren Größe der Fachschule werden die Studierenden noch individuell wahrgenommen. Ein gutes Beratungsangebot ergänzt den Unterricht.

Die gesamte Ausbildung umfasst 2.880 Stunden. Der Unterricht wird in Form von Lernfeldern durchgeführt, die sich auf konkrete Handlungssituationen der Berufspraxis beziehen und folgende Bereiche umfassen:

  • Entwicklung, Bildung, Partizipation
  • Sozial- und behindertenpädagogisches Handeln
  • Kommunikation und Kooperation
  • Musisch-kreatives Gestalten
  • Gesundheit und Pflege
  • Gesellschaft, Recht, Organisation
  • Fachenglisch
  • Wahlpflichtbereich mit vertiefenden Angeboten zu den einzelnen Lernfeldern

An der Fachschule gilt die Hamburger Ferienregelung. Der lehrer*innenzentrierte Unterricht wird mit Phasen selbstorganisierten Lernens kombiniert, die Studierenden erhalten in diesen Phasen Beratung durch die Lehrkräfte. Als evangelische Fachschule ist uns neben der Wissensvermittlung auch die Haltung der Studierenden wichtig.

Die Fachschulausbildung schließt mit dem Examen (schriftliche vierstündige Prüfung in Kommunikation und Kooperation sowie in Entwicklung, Bildung, Partizipation und Abgabe einer Facharbeit mit Abschlussgespräch) und der staatlichen Anerkennung ab. Mündliche Prüfungen können unter bestimmten Bedingungen stattfinden.

Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung

Zugangsvoraussetzungen


Um zur Ausbildung zugelassen werden zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Mittlerer Schulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule oder
  • Mittlerer Schulabschluss und drei Jahre Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich oder vier Jahre Berufstätigkeit oder
  • (Fach-) Hochschulreife und ein viermonatiges Praktikum, freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich

Sozialpädagogische Assistent*innen, die 2011 oder später ihre Ausbildung in Hamburg begonnen haben, steigen in das zweite Ausbildungsjahr der Fachschulausbildung ein. Gleiches gilt für Bewerber*innen, die die (Fach-)Hochschulreife an der Berufsoberschule Gesundheit und Soziales erworben haben, Absolvent*innen des Beruflichen Gymnasiums Pädagogik/Psychologie sowie Absolvent*innen der Fachoberschule Sozialpädagogik.

Bewerber*innen mit dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss können die Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger*in beginnen, wenn eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im sozialpädagogischen Bereich abgeschlossen wurde oder fünf Jahre Berufserfahrung in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich vorliegen. Vor der Aufnahme erfolgt in diesem Fall eine Kompetenzfeststellungsprüfung.

Es ist zwingend erforderlich, den ersten Wohnsitz in Hamburg spätestens am ersten Schultag nachzuweisen.

Bewerbung:

Wenn Sie sich gleich bewerben wollen, senden Sie bitte die folgenden Unterlagen:

  • zwei Lichtbilder
  • tabellarischen Lebenslauf
  • Fotokopie des Schulabschlusszeugnisses
  • Fotokopien der Zeugnisse von Berufsabschlüssen, beruflichen Tätigkeiten und Praktika
  • erweitertes Führungszeugnis (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate). Das hierfür erforderliche Schreiben erhalten Sie ggf. von unserem Schulbüro zusammen mit einer Zusage.
  • Bescheinigung Erste Hilfe Kurs (neun Stunden Grundausbildung und nicht älter als zwei Jahre). Die Bescheinigung muss am ersten Unterrichtstag vorliegen.
  • Nachweis eines Masernschutzes
    Dieser Nachweis kann in dieser Form erfolgen:
    1. Ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht
    2. Ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder
    3. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Vor dem Antritt des ersten Praktikums ist eine Belehrung und Beratung nach der Biostoffverordnung erforderlich. Diese Beratung erfolgt im Rahmen der ersten Unterrichtstage in der Schule durch einen anerkannten Arbeitsmediziner.

Abschluss des Ausbildungsganges ist das Examen und die staatliche Anerkennung. Die Berufsbezeichnung lautet Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger bzw. Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin.

Eine Förderung durch das AFBG ist möglich.

Erläuterungen zum Beruf in Deutsch, Englisch und Französisch finden Sie hier.