Zugangsvoraussetzung und Bewerbung

Voraussetzung für die Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten / zur Sozialpädagogischen Assistentin ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
Die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz führt zu einem staatlichen Abschluss mit der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin oder Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent und ermöglicht u.a. den Zugang zur Fachschule für Heilerziehung sowie die Verkürzung der Ausbildung zum / zur staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/in auf zwei Jahre.

Es ist zwingend erforderlich, den ersten Wohnsitz in Hamburg spätestens am ersten Schultag nachzuweisen.
Bewerbung (ab sofort):

Wenn Sie sich gleich bewerben wollen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • zwei Lichtbilder
  • tabellarischen Lebenslauf
  • Fotokopie des Schulabschlusszeugnisses
  • Fotokopien der Zeugnisse von Berufsabschlüssen, beruflichen Tätigkeiten und Praktika
  • erweitertes Führungszeugnis (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate). Das hierfür erforderliche Schreiben erhalten Sie  ggf. von unserem Schulbüro zusammen mit einer Zusage.
  • Nachweis eines Masernschutzes
    Dieser Nachweis kann in dieser Form erfolgen:
    1. Ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, darüber, dass bei ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht
    2. Ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder
    3. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat
  • Bescheinigung Erste Hilfe Kurs (neun Stunden Grundausbildung und nicht älter als zwei Jahre). Die Bescheinigung muss am ersten Unterrichtstag vorliegen.
  • Anmeldebogen
  • Sprachliche Anforderungen auf dem Niveau B2

Vor dem Antritt des ersten Praktikums ist eine Belehrung und Beratung nach der Biostoffverordnung erforderlich. Diese Beratung erfolgt im Rahmen der ersten Unterrichtstage in der Schule durch einen anerkannten Arbeitsmediziner.
Kosten der Ausbildung / Finanzielle Förderung
Wie jede Schule in freier Trägerschaft muss auch die Alsterdorfer Berufsfachschule ein Schulgeld erheben. Eine Schulgeldermäßigung bei Nachweis entsprechender Bedürftigkeit (Empfänger von BAföG- und Sozialhilfe-Leistungen) ist möglich, ebenso wie eine Stundung bis zum Ende der Ausbildung.
BAföG: Eine finanzielle Förderung kann beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.