Berufsbegleitende Ausbildung

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die Anzahl der Fachschüler*innen in der Heilerziehungspflege sinkt kontinuierlich seit einigen Jahren in Hamburg und bundesweit. Diese Situation stellt die Praxis vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels vor große Probleme und es besteht dringender Handlungsbedarf.

Von daher sind wir seit einiger Zeit mit Kooperationspartner*innen dabei, unterschiedliche Lösungen auf den Weg zu bringen.

Ein zentraler Baustein dafür ist, die berufsbegleitende Ausbildung ab August 2023 als berufsintegrierte Form zu reformieren.

Zentral dabei ist, dass die schulische Unterrichtszeit reduziert und in die praktische Arbeit integriert wird. Das heißt auch, dass die Rolle der Praxispartner*innen und damit die Bindung an die Unternehmen bei denen eine Anstellung erfolgt, damit deutlich gestärkt wird. Hierfür werden Rahmenvereinbarungen mit Träger*innen geschlossen.

Der Unterricht wird an zwei Tagen in der Woche mit jeweils acht Stunden in der Fachschule stattfinden. Vier Stunden werden als individualisierte Lernform mit verbindlichen Aufgaben in der Praxis absolviert. Der Abendunterricht wird für den neuen Kurs nicht mehr stattfinden.

Durch diese Aufteilung wird es besser möglich, die Arbeitszeiten und somit die Verdienstmöglichkeiten so zu gestalten, dass der Lebensunterhalt bestritten, familiäre Lebensumstände berücksichtigt und individuelle Bedürfnisse und Interessen integriert werden können.

Darüber hinaus werden Lehrgangsgebühren weiter durch das AFBG und von vielen Arbeitgeber*innen übernommen.

Im Ergebnis werden wir eine kostenfreie, vergütete und berufsintegrierte Ausbildung zu leistbaren Zeiten entwickeln und anbieten.


Besondere Zugangsvoraussetzungen
In Ausnahmefällen können auch Bewerber*innen berücksichtigt werden, die vor Beginn der Ausbildung noch nicht im sozialpädagogischen oder behindertenpädagogischen Bereich tätig sind, dennoch aber eine der Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass spätestens mit Beginn des ersten Semesters ein entsprechender Arbeitsplatz im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden nachgewiesen wird.

Bei vom Arbeitgeber bescheinigter besonderer Eignung für den Beruf und mehrjähriger Berufstätigkeit können für die berufsbegleitende Ausbildung auch Bewerber*innen mit einem Hauptschulabschluss zugelassen werden. Hierzu müssen jedoch noch weitere Kriterien individuell geprüft werden.


Unterrichtsfächer
Der Unterricht wird in Form von kompetenzorientierten Lernfeldern durchgeführt.

  • Entwicklung, Bildung, Partizipation
  • Sozial- und behindertenpädagogisches Handeln
  • Kommunikation und Kooperation
  • Musisch-kreatives Gestalten
  • Gesundheit und Pflege
  • Gesellschaft, Recht, Organisation
  • Fachenglisch
  • Wahlpflichtunterricht

Es gelten die Hamburger Schulferien.