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Weiterbildungen

Heilpädagogische Weiterbildung

Die Heilpädagogische Weiterbildung qualifiziert die Teilnehmenden, Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren inklusiv, im Rahmen der alltäglichen Gruppenarbeit in der Krippe und im Elementarbereich heilpädagogisch zu fördern. Musik und Bewegung bilden in der Weiterbildung als gestalterische Elemente einen besonderen Schwerpunkt.

Die Weiterbildung wird nach erfolgreichem Abschluss von der Sozialbehörde Hamburg* als Voraussetzung für die heilpädagogische Förderung von Kindern mit Behinderung in Kitas anerkannt. Auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist eine individuelle Anerkennung als pädagogische Fachkraft möglich.

Die Weiterbildung wird über die Sozialbehörde gefördert.

Die Teilnahmegebühr beträgt aktuell 3850,- Euro (Zuschuss der Sozialbehörde 1700,-€).


*gemäß: HH Kiga- Gutschein-System, Frühförderung §26 KibeG

Welche Zugangsvoraussetzungen brauche ich?

NEU! Ab 2025 könne auch Sozialpädagogische Assistent*innen/Kinderpfleger*innen für die Heilpädagogische Weiterbildung zugelassen werden.

Gemäß Anlage zum Beschluss der Kita-Vertragskommission „Ergänzung § 7 (4) LRV“ vom 07.06.2024 sowie § 7 Absatz 4 Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ (LRV) können zugelassen werden:

  • Erstkräfte nach § 3 Absatz 3 LRV
  • Quereinsteigende gemäß Tabelle 2 und 3 der sogenannten Positivliste „Erziehungspersonal in Kitas und der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen“
  • Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten/ Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger nach Ergänzung §7 (4) LRV

 

Zugangsvoraussetzungen für  Erzieher*innen und Erzieher
Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher benötigen eine mindestens einjährige Berufserfahrung in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung.

Zugangsvoraussetzungen für Quereinsteigende über die „Positivliste“ Tab. 2 und 3
Quereinsteigende müssen eine zweijährige Berufserfahrung als Erstkraft und ggf. eine Nachqualifizierung gemäß Tabelle 2 und 3 nachweisen. Zusätzlich wird ein Eignungsschreiben des Arbeitgebers mit Angaben zu Arbeits- und Tätigkeitsfeldern, Umfang der Tätigkeiten, Fortbildungsschwerpunkten, Verantwortungsbereichen und Erfahrungen mit Inklusion der Bewerbenden erwartet.

Zugangsvoraussetzungen für Sozialpädagogische Assistent*innen  sowie Kinderpfleger*innen
Sozialpädagogische Assistent*innen und Kinderpfleger*innen können zugelassen werden, wenn sie sich in einem geeigneten Arbeitsfeld in einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren bewährt haben. Mindestens über ein Jahr müssen  Aufgaben im Verantwortungsbereich von Erzieherinnen und Erziehern bescheinigt werden.

Zudem müssen im Bewährungszeitraum Fortbildungen u.a. zu aktuellen Themen der frühkindlichen Pädagogik und Entwicklungspsychologie (0-6 Jahre) im Umfang von mindestens 125 Stunden belegt werden.

Die besondere Eignung wird durch ein Eignungsschreiben des Arbeitgebers mit Angaben zu Arbeits- und Tätigkeitsfeldern des Bewerbenden, Umfang der Tätigkeiten, Fortbildungsschwerpunkten, Verantwortungsbereichen und Erfahrungen mit Inklusion  nachgewiesen.

In einem Motivationsschreiben legt der/die Bewerbende die persönliche Motivation für diese Zusatzqualifizierung dar.

Was erwartet mich in der Weiterbildung?

Die Weiterbildung umfasst 33 Seminartage, die sich über ca. ein Jahr verteilen, mit einem festen Weiterbildungstag pro Woche. Der Tag ist abhängig von dem Kurs, den Sie gebucht haben.

Die Weiterbildung beinhaltet drei Blockwochen (Mo.- Fr. 9.00- 16.15 Uhr), die als Bildungsurlaub angerechnet werden können.

Während der Hamburger Schulferien findet die Weiterbildung nicht statt.

Der Zusatzqualifizierung liegt ein inklusiver, ganzheitlicher Ansatz zugrunde. Sie erwerben die Grundlagen und Kompetenzen inklusiver Bildung, Erziehung und Begleitung. Heilpädagogische Handlungskonzepte werden dabei als ressourcenorientiert verstanden und haben die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit und ohne Behinderung zum Ziel. Sie lernen, Kinder mit Behinderung mit einem heilpädagogisch und entwicklungspsychologisch geschulten Blick zu beobachten, sie in ihrer Lebenslage zu verstehen sowie für sie individuelle Frühförderangebote und inklusive Gruppenangebote zu erarbeiten

Als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren nehmen die heilpädagogisch qualifizierten Fachkräfte daher eine bedeutende Rolle im interdisziplinären Team sowie in der Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten ein.

Bei regelmäßiger aktiver Teilnahme und erfolgreichem Abschlusskolloquium wird die Zusatzqualifizierung mit einemZertifikat bescheinigt. Das Zertifikat ist Voraussetzung für die Anrechnung auf die Fachkraftquote.

Inhaltliche Schwerpunkte

Die inhaltlichen Schwerpunkte unserer Heilpädagogischen Weiterbildung gliedern sich in unterschiedliche Themenbereiche:

Partizipation

  • UN-Konvention der Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Menschenbild, ethische Grundhaltung
  • Partizipation und gesetzliche Grundlagen (SGB IX , XII, SGB VIII, Landesrahmenvertrag für Kindertageseinrichtungen)
  • Integration und Inklusion
  • Klassifizierungssysteme zur Behinderung und Gesundheit (ICF)
  • Sozialraumorientierung
  • Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Autonomie des Kindes (von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung)

Interdiziplinäre Diagnostik und Planung des heilpädagogischen Handelns

  • Beobachtungsinstrumente, Diagnostik und Entwicklungsbegleitung
  • Syndromanalyse
  • Erstellen von interdisziplinären Förderplänen und Entwicklungsberichten
  • Netzwerkarbeit/Stadtteilarbeit
  • Case-Management

Kindesentwicklung, Entwicklungsrisiken und Entwicklungsbesonderheiten

  • Kindliche Entwicklung und familiäre Situation
  • Bindung in der Kindesentwicklung
  • Trauma und Resilienz
  • Entwicklungspsychologie
  • Sensorische Integration und psychomotorische Entwicklung
  • Stellenwert des Spiels in der kindlichen Entwicklung

Inklusives heilpädagogisches Handeln

  • Besonderheiten im Umgang mit Kindern unter 3 Jahren
  • Bindungsorientierte Entwicklungsbegleitung
  • Sensorisch emotionale Integration
  • Psychomotorik
  • Basale Kommunikation
  • Herausforderndes Verhalten, AD(H)S, Autismus, Depressionen u.a.
  • Pflege bei Schwer und/oder Mehrfachbehinderung
  • Grundlagen der Familien-orientierten und mobilen Arbeit der „Interdisziplinären Frühförderung“ Unterstützte Kommunikation

Musik und Bewegung

  • Das rhythmische Prinzip in der heilpädagogischen Arbeit
  • Mein individueller Zugang zu den Medien Musik und Bewegung
  • Musik- und bewegungsorientierte Kommunikations- und Handlungskompetenzen erwerben

Selbstklärung und Kommunikation

  • Selbstbild
  • Eigene Ressourcen und Kompetenzen ermitteln und integrieren
  • Gesprächstechniken
  • Nonverbale Kommunikation
  • Meine Rolle als Multiplikator/in
  • Gesundheitsförderung
  • Kommunikation im Team

Elternarbeit

  • Eltern als Erziehungspartner
  • Kompetenzen erkennen und Lebenswelten der Eltern verstehen
  • Grundlagen Elternberatung/Elterntraining

Wie kann ich mich anmelden?

Um sich für diese Weiterbildung anzumelden, ist es erforderlich, dass Sie in einem Anstellungsverhältnis in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung arbeiten.

Wir benötigen von allen Bewerber*innen folgende Unterlagen:

Anmeldebogen-plus-Checkliste
Formblatt zum Nachweis von Fortbildungen

  • Berufs-Abschlusszeugnis Zeugnis / ggf. andere anerkannte Qualifikation gemäß Positiviste
  • kurzer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Nachweis der Berufserfahrung

 

Bitte beachten Sie die zusätzlich notwendigen Unterlagen für Quereinsteigende und Sozialpädagogische Assistent*innen/Kinderpfleger*innen! Eine Übersicht finden Sie in den Zulassungsvoraussetzungen.

Bitte schicken Sie den Anmeldebogen und Ihre Unterlagen per mail an
fachschule@alsterdorf.de

Auch per Post oder persönlich können Sie Ihre Unterlagen einreichen.

Als Fortbildungsangebot ohne Kostenzuschuss der Behörde kann die Weiterbildung auch auch von Kita-Mitarbeitenden gebucht werden, die die Voraussetzungen für ein Zertifikat nicht erfüllen. Sie erhalten dann eine Teilnahmebescheinigung.

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