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Weiterbildungen

Heilpädagogische Weiterbildung

Die Heilpädagogische Weiterbildung qualifiziert die Teilnehmenden, Kinder bis sechs Jahren im Rahmen der täglichen Gruppenarbeit in Hamburger Kindertageseinrichtungen inklusiv heilpädagogisch zu fördern. Musik und Bewegung bilden in der Weiterbildung als gestalterische Elemente einen besonderen Schwerpunkt.

Die Heilpädagogische Weiterbildung ist eine Zusatzqualifizierung und wird nach erfolgreichem Abschluss* von der Sozialbehörde Hamburg als Voraussetzung für die heilpädagogische Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung anerkannt. Die Weiterbildung wird über die Sozialbehörde gefördert.

Auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist eine individuelle Anerkennung als pädagogische Fachkraft möglich.

Für die Teilnahmegebühr kann ein Zuschuss von 1700,-€ bei der Sozialbehörde beantragt werden.


*gemäß Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) §26 Frühförderung 

 

Welche Zugangsvoraussetzungen brauche ich?

NEU! Ab 2025 können auch Sozialpädagogische Assistent*innen und Kinderpfleger*innen für die Heilpädagogische Weiterbildung zugelassen werden.

gemäß Landesrahmenvertrag (LRV) ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ §7 Abs.4 von 2024 können zugelassen werden:

  • Erstkräfte nach LRV §3 Absatz 3
  • Quereinsteigende gemäß Tabelle 2 und 3 der sogenannten Positivliste „Erziehungspersonal in Kitas und der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen“
  • Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten/ Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger gemäß LRV §7 Abs.4, siehe Beschluss vom 7.06.2024

Zugangsvoraussetzungen für  Erzieher*innen und Erzieher
Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher benötigen eine mindestens einjährige Berufserfahrung in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung.

Zugangsvoraussetzungen für Quereinsteigende über die „Positivliste“ Tab. 2 und 3
Quereinsteigende können mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung als Erstkraft und ggf. einer Nachqualifizierung gemäß Tabelle 2 und 3 teilnehmen. Die Eignung wird durch ein Eignungsschreiben des Arbeitgebers mit Angaben zu Arbeits- und Tätigkeitsfeldern des Bewerbenden, Umfang der Tätigkeiten, Fortbildungsschwerpunkten, Verantwortungsbereichen und Erfahrungen mit Inklusion nachgewiesen.

Zugangsvoraussetzungen für Sozialpädagogische Assistent*innen  sowie Kinderpfleger*innen
Sozialpädagogische Assistent*innen und Kinderpfleger*innen können zugelassen werden, wenn sie sich in einem geeigneten Arbeitsfeld in einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren bewährt haben. Mindestens über ein Jahr müssen  Aufgaben im Verantwortungsbereich von Erzieherinnen und Erziehern bescheinigt werden.

Zudem müssen im Bewährungszeitraum Fortbildungen u.a. zu aktuellen Themen der frühkindlichen Pädagogik und Entwicklungspsychologie (0-6 Jahre) im Umfang von mindestens 125 Stunden belegt werden.

Die besondere Eignung wird durch ein Eignungsschreiben des Arbeitgebers mit Angaben zu Arbeits- und Tätigkeitsfeldern des Bewerbenden, Umfang der Tätigkeiten, Fortbildungsschwerpunkten, Verantwortungsbereichen und Erfahrungen mit Inklusion  nachgewiesen.

In einem Motivationsschreiben legt der/die Bewerbende die persönliche Motivation für diese Zusatzqualifizierung dar.

Was erwartet mich in der Weiterbildung?

Die Weiterbildung umfasst 35 Seminartage, die sich über ca. ein Jahr verteilen, mit einem festen Weiterbildungstag pro Woche. Der Tag ist abhängig von dem Kurs, den Sie gebucht haben.

Die Weiterbildung beinhaltet drei Blockwochen (Mo.- Fr. 9.00- 16.15 Uhr), die als Bildungsurlaub angerechnet werden können.

Während der Hamburger Schulferien findet die Weiterbildung nicht statt.

Der Zusatzqualifizierung liegt ein inklusiver, ganzheitlicher Ansatz zugrunde. Sie erwerben die Grundlagen und Kompetenzen inklusiver Bildung, Erziehung und Begleitung. Heilpädagogische Handlungskonzepte werden dabei als ressourcenorientiert verstanden und haben die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit und ohne Behinderung zum Ziel. Sie lernen, Kinder mit Behinderung mit einem heilpädagogisch und entwicklungspsychologisch geschulten Blick zu beobachten, sie in ihrer Lebenslage zu verstehen sowie für sie individuelle Frühförderangebote und inklusive Gruppenangebote zu erarbeiten

Als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren nehmen die heilpädagogisch qualifizierten Fachkräfte daher eine bedeutende Rolle im interdisziplinären Team sowie in der Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten ein.

Bei regelmäßiger aktiver Teilnahme und erfolgreichem Abschlusskolloquium wird die Zusatzqualifizierung mit einemZertifikat bescheinigt. Das Zertifikat ist Voraussetzung für die Anrechnung auf die Fachkraftquote.

Inhaltliche Schwerpunkte

Die inhaltlichen Schwerpunkte unserer Heilpädagogischen Weiterbildung gliedern sich in unterschiedliche Themenbereiche:

Inklusion und Partizipation 

Kinderrechte
Inklusion und Partizipation
Sozialraumorientierung als wesentlicher Blickwinkel für Inklusion

Kindliche Entwicklung und familiäre Sozialisation 

Entwicklung als bio-psycho-sozialer Prozess
Umweltfaktoren und Entwicklungsbedingungen

Entwicklungsrisiken, Entwicklungsauffälligkeiten, Entwicklungsbeeinträchtigungen und Entwicklungsstörungen sowie Möglichkeiten pädagogischer Diagnostik 

Entwicklung unter erschwerten Bedingungen
Beeinträchtigte Entwicklung an unterschiedlichen Beispielen
Entwicklungsressourcen und Resilienz als Bedingungs- und heilpädagogische Unterstützungsfaktoren
Möglichkeiten heilpädagogischen Handelns im Spannungsfeld unterschiedlichster Beeinträchtigungen

Grundlagen und Grundprinzipien von Frühförderung 

Gesellschaftlicher Auftrag
Interdisziplinäre Frühförderung als Gestaltung förderlicher Lebensbedingungen für Kinder

Förder- und Behandlungsplanung als interdisziplinäre Aufgabe 

Wesentliche Prinzipien von Förderung und Therapie
Interdisziplinäre Förderdiagnostik
Exemplarisches Erstellen von interdisziplinärer Förderpläne und Entwicklungsberichte
Sozialraumorientierung – Netzwerk- und Stadtteilarbeit

Inklusives heilpädagogisches Handeln 

Bindungsorientierte Entwicklungsbegleitung von Anfang an
Sensorische Integration, Psychomotorik über den Verlauf der frühen Kindheit bis zum Schuleintritt
Unterstützte Kommunikation und Sprachentwicklung
Umgang mit herausforderndem Verhalten
Kommunikation und Partizipation bei Schwer- und/oder Mehrfachbehinderung auch im Kontext Pflege und Basale Kommunikation von Anfang an
Exemplarische Erprobung, z. B. bezogen auf ein spezielles Kind in einer konkreten Gruppensituation, geplant als „Komplexleistung Frühförderung“ mit begründeter methodischer Herangehensweise und Reflexion interdisziplinärer Planungs- und Handlungszusammenhänge

Musik und Bewegung als gestalterische Elemente im Kitaalltag

Auseinandersetzung mit eigenen individuellen Zugängen zu den Medien Musik und Bewegung
Erwerb bzw. Ausbau musik- und bewegungsorientierter Kommunikations- und Handlungskompetenzen

Selbstklärung und Kommunikation 

Selbstwahrnehmung/Fremdwahrnehmung – Eigene Ressourcen und Kompetenzen ermitteln und integrieren
Auseinandersetzung mit eigenen Werten und Einstellungen mit besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Diversität, Diskriminierung und Grenzsituationen, wie Umgang mit Sterben und Tod und lebensbegrenzenden Erkrankungen bzw. Syndromen
Umgang mit unterschiedlichen Rollenanforderungen
Kommunikation
Selbstfürsorge

Wie kann ich mich anmelden?

Um sich für diese Weiterbildung anzumelden, ist es erforderlich, dass Sie in einem Anstellungsverhältnis in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung arbeiten.

Wir benötigen von allen Bewerber*innen folgende Unterlagen:

Anmeldebogen-plus-Checkliste
Formblatt zum Nachweis von Fortbildungen

  • Berufs-Abschlusszeugnis Zeugnis / ggf. andere anerkannte Qualifikation gemäß Positiviste
  • kurzer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Nachweis der Berufserfahrung

Bitte beachten Sie die zusätzlich notwendigen Unterlagen für Quereinsteigende und Sozialpädagogische Assistent*innen/Kinderpfleger*innen! Eine Übersicht finden Sie in den Zulassungsvoraussetzungen.

Bitte schicken Sie den Anmeldebogen und Ihre Unterlagen per mail an
fachschule@alsterdorf.de

Auch per Post oder persönlich können Sie Ihre Unterlagen einreichen.

Als Fortbildungsangebot ohne Kostenzuschuss der Behörde kann die Weiterbildung auch auch von Kita-Mitarbeitenden gebucht werden, die die Voraussetzungen für ein Zertifikat nicht erfüllen. Sie erhalten dann eine Teilnahmebescheinigung.

Heilpädagogische Weiterbildung oder Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger*in?

Wenn Sie unsicher sind, ob für ihre berufliche Entwicklung die Heilpädagogische Weiterbildung oder doch die dreijährige (oder verkürzt zweijährige) Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger*in das Richtige ist, finden Sie HIER einige Überlegungen dazu, die für ihre Entscheidung hilfreich sein können.

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